Gefährdungsbeurteilung
Auf Basis des Arbeitschutzgesetzes §5 und §6 ist eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen zu erstellen.
Eine wichtige Grundlage dafür ist eine ausführliche Gefahrenanalyse. Diese ist die Grundlage für Prävention und einen wirksamen Arbeitsschutz im Unternehmen.
Die daraus abgeleitete Gefährdungsbeurteilung bietet eine Handlungshilfe um Gefahren, Organisationsmängel oder Störfaktoren zu erkennen, zu beurteilen sowie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um Abhilfe zu schaffen.
Gefährdungsbeurteilungen sind in weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung aufgegriffen und verankert worden. Hierdurch wird eine Gefährdungsbeurteilung für jedes Unternehmen zu einem unumgänglichen muss.
Eine systematisch aufgebaute Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an 7 Schritten:
- Analyse, Gefährdungsermittlung
- Beurteilung, Risikobewertung
- Zielsetzung, Schutzziel
- Entwicklung von Lösungsansetzen
- Auswahl der Lösungen in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern
- Unterstützung bei der Umsetzung der Lösung
- Wirkungskontrolle