Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
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Gefährdungsbeurteilung

Auf Basis des Arbeitschutzgesetzes §5 und §6 ist eine allgemeine Gefährdungsbeurteilung in Unternehmen zu erstellen.

Eine wichtige Grundlage dafür ist eine ausführliche Gefahrenanalyse. Diese ist die Grundlage für Prävention und einen wirksamen Arbeitsschutz im Unternehmen.

Die daraus abgeleitete Gefährdungsbeurteilung bietet eine Handlungshilfe um Gefahren, Organisationsmängel oder Störfaktoren zu erkennen, zu beurteilen sowie die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen um Abhilfe zu schaffen.

Gefährdungsbeurteilungen sind in weiteren Verordnungen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, wie z.B. Betriebssicherheitsverordnung und Gefahrstoffverordnung aufgegriffen und verankert worden. Hierdurch wird eine Gefährdungsbeurteilung für jedes Unternehmen zu einem unumgänglichen muss.

Eine systematisch aufgebaute Gefährdungsbeurteilung orientiert sich an 7 Schritten:

  • Analyse, Gefährdungsermittlung
  • Beurteilung, Risikobewertung
  • Zielsetzung, Schutzziel
  • Entwicklung von Lösungsansetzen
  • Auswahl der Lösungen in Zusammenarbeit mit den Entscheidungsträgern
  • Unterstützung bei der Umsetzung der Lösung
  • Wirkungskontrolle

Wir führen Gefahrenanalysen durch und erstellen für Sie die Gefährdungsbeurteilungen

oder

unterstützen Sie in allen Punkten bis das theoretische Ziel in der Praxis umgesetzt ist.
Gefährdungsbeurteilung erstellen durch Sicherheitsfachkraft
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Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt Gefährdungsbeurteilung

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