Ingenieur Büro Lang
Arbeits-, Sicherheits- & Umweltschutz
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Sicherheitsunterweisung

Die überwiegende Zahl von Arbeitsunfällen hat ihre Ursache in menschlichem Fehlverhalten, nicht zu verwechseln mit menschlichem Versagen. Daher muss zur Vermeidung von Unfällen beim Verhalten der Mitarbeiter angesetzt werden. Diese Erkenntnis hat der Gesetzgeber bereits in §12 Arbeitsschutzgesetz verankert. Hiernach haben Arbeitgeber oder die verantwortlichen Personen ihre Beschäftigten ausreichend und angemessen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen, bzw. durch fachkundige Personen (z.B. Betriebsarzt oder Sicherheitsfachkraft) unterweisen zu lassen.

Der Arbeitgeber und verantwortliche Personen sind im Unternehmen so stark eingebunden, dass sich die notwendigen Unterweisungen der Beschäftigten

  • vor Aufnahme der Tätigkeit,
  • bei Veränderungen in den Aufgabenbereichen,
  • nach Unfällen,
  • bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien,

nicht zusätzlich in den Tagesablauf integrieren lassen.


Gute und eindeutige Kommunikation ist ein wichtiger Faktor der Arbeitssicherheit und beginnt mit der richtigen Unterweisung.

Der Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- oder Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend den vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann.

Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist:

  • umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz,
  • Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten,
  • richtige Zuordnung der Beschäftigten zu den einzelnen Tätigkeiten,
    (Ausbildung, Erfahrung, Sachkunde und körperliche Eignung).

Die Unterweisungen informieren über Grundregeln im Arbeitsschutz und möglichen Gefährdungen am Arbeitsplatz sowie die daraus resultierenden Verhaltsregeln. Eine Unterweisung des Mitarbeiters muss bei Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei Einführung neuer Arbeitsmittel oder Technologien erfolgen und regelmäßig wiederholt werden.

Beispiele zu Unterweisungsthemen:
  • Allgemeine Pflichten der Beschäftigten,
  • Arbeitsplatzspezifische Gefährdungen,
  • Einsatz von persönliche Schutzausrüstung,
  • Büro- und Bildschirmarbeitsplätze,
  • Gefahrguttransport und Kleinmengenregelung,
  • Ladungssicherung,
  • Sicherheit für Staplerfahrer,
  • Umgang mit Lastaufnahmemitteln,

Unterweisungen sind in verschiedenen Verordnungen gesetzlich zwingend vorgeschrieben.



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